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Tobias kleiner Sandkasten

Ausweispflicht: Befreiung für Betreute in Wardenburg beantragen

Für dauerhaft betreute Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem Mindestalter von 16 Jahren besteht die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Bürgeramt (Ausweisbehörde) am Hauptwohnsitz gestellt werden. Notwendige Unterlagen sind ein schriftlicher Antrag, der alte Personalausweis (falls vorhanden), der Nachweis der Vertretungsmacht (z.B. Betreuerausweis) und der Personalausweis des Betreuers. Die Befreiung ist kostenlos und kann jederzeit durch Beantragung eines neuen Ausweises oder Reisepasses widerrufen werden.

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