Anzeige zur Abwassereinleitung aus Kleinkläranlagen in Wardenburg
Anzeigepflicht für Kleinkläranlagen: Die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Bauteile bauaufsichtlich zugelassen sind, muss der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Geltungsbereich: Ob eine Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zulässig ist, bestimmen die Satzungen der Gemeinde Wardenburg.
Schlammbeseitigung: Die Gemeinde Wardenburg ist für die Entsorgung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms zuständig.
Kontaktaufnahme: Es wird empfohlen, sich mit der Gemeinde Wardenburg in Verbindung zu setzen, um das erforderliche Vorgehen zu klären. Die Gemeinde ist auch für die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen bei der Abwassereinleitung zuständig.
Kontaktdaten Gemeinde Wardenburg: Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg Servicezeiten: Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr, Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Fax: +49 4407 73-100, Telefon: +49 4407 73-0 E-Mail: rathaus@wardenburg.de
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft (Landkreis Oldenburg): Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, Telefon: 04431 85-0
Online-Formular: Ein Formular für die Anzeige ist online verfügbar.
Tags
- Wardenburg
- Umwelt
- Abfallwirtschaft
- 2024-05-15T17:24:00+02:00
- Lokales
- Gemeinde
- 26203
- Landkreis Oldenburg