WardenburgKI

Tobias kleiner Sandkasten

Wardenburg: Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof – Antragstellung für Steinmetze und Bildhauer

Die Gemeinde Wardenburg weist darauf hin, dass für die dauerhafte Ausübung einer Tätigkeit als Steinmetz, Bildhauer oder Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof eine Zustimmung der zuständigen Stelle notwendig ist. Dies unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung. Anträge können über das bereitgestellte Online-Formular eingereicht werden.

Tags

Links