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Tobias kleiner Sandkasten

Antrag auf Verdienstausfallerstattung für Feuerwehrleute in Wardenburg

Aktive Mitglieder der Feuerwehr in Wardenburg haben gemäß §12 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes Anspruch auf Freistellung für Einsätze und Ausbildungen. Arbeitgeber dieser Feuerwehrleute können bei der Gemeinde Wardenburg die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen.

Formulare und Informationen dazu sind online über die Gemeinde Wardenburg - Sozialamt erhältlich, oder direkt im Sozialamt in der Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg.

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