Personalausweis in Wardenburg beantragen: Informationen zu Gültigkeit, Antragstellung und Zuständigkeit
Ein Personalausweis kann von deutschen Staatsangehörigen beantragt werden. Ab dem 16. Lebensjahr ist dies Pflicht, falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre bei Antragstellung unter 24 Jahren und 10 Jahre bei Antragstellung ab 24 Jahren. Ungültigkeit tritt bei unzutreffenden Eintragungen oder nicht mehr eindeutigem Lichtbild ein, jedoch nicht bei Adress- oder Größenänderungen. Es besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeit von maximal 3 Monaten zu beantragen.
Der Antrag kann im Bürgerbüro Wardenburg am Hauptwohnsitz gestellt werden. In Ausnahmefällen ist dies auch bei einer anderen Behörde möglich, was jedoch zusätzliche Kosten verursachen kann.
Das Bürgerbüro Wardenburg befindet sich in der Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr, Montag bis Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr. Termine können online unter termine.wardenburg.de vereinbart werden. KFZ-Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet. Besucher ohne Termin müssen mit Wartezeiten rechnen. Das Bürgerbüro ist per Fax unter +49 4407 73-100 oder telefonisch unter +49 4407 73-0 erreichbar. E-Mails können an buergerservice@wardenburg.de gesendet werden. Ansprechpartner sind Vinup, Erfkamp, Baumann, Hackmann-Addicks, Ahlers und Rehfeld.
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- 2025-05-15T17:24:00+02:00