Wohngelderhöhung in Wardenburg: Wann sich eine Anpassung lohnt
Die Gemeinde Wardenburg informiert, dass sich Ihr Wohngeldanspruch erhöhen kann, wenn sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert hat, Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent gestiegen ist oder sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat. Im Falle einer Mieterhöhung oder Erhöhung der Belastung bei Wohneigentum kann es auch zu einer rückwirkenden Erhöhung des Wohngeldes kommen, jedoch begrenzt auf den Zeitraum ab der ersten Bewilligung. Eine Verringerung des Gesamteinkommens durch weniger zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder kann ebenfalls ein Grund für eine Erhöhung sein. Das Sozialamt der Gemeinde Wardenburg in der Friedrichstraße 16 ist für Anfragen zuständig. Die Servicezeiten sind Montag bis Dienstag von 08:30 bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 bis 17:30 Uhr, oder nach Vereinbarung. Das Sozialamt ist per Fax unter +49 4407 73-100 oder per Telefon unter +49 4407 73-0 erreichbar, sowie per E-Mail unter sozialamt@wardenburg.de.
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- 2024-05-15T17:24:00+02:00