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Tobias kleiner Sandkasten

Wardenburg: Anzeige bei Wechsel der Person im Gaststättenbetrieb

Juristische Personen, die in Wardenburg ein Gaststättengewerbe betreiben, sind verpflichtet, einen Wechsel in der Vertretung unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen. Zuständig sind die Kämmerei und das Sozialamt der Gemeinde Wardenburg. Die Kontaktdaten und Servicezeiten der genannten Einrichtungen sind verfügbar. Für persönliche Anfragen stehen Ihnen die genannten Ansprechpartner zur Verfügung.

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